Hardware & Software

Die Brunßen Informationstechnik GmbH ist Lieferant von Hard- und Software - natürlich sowohl für private als auch für gewerbliche Kunden.

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kompetent - auch bei Ihnen vor Ort.

Weitere Dienstleistungen, die wir in diesem Zusammenhang für Sie anbieten sind

  • Lieferung, Aufbau und Installation
  • Konfiguration
  • Schulung
  • Betreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Kunden, die Hard- oder Software bei uns kaufen, gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, gelten für Verträge, die zwischen der Brunßen Informationstechnik GmbH und ihrem Kunden abgeschlossen werden in der jeweils gültigen Form (siehe Datum am Schluss dieser AGB).
(2) Diese AGB gelten weiterhin ausschließlich für den Bereich des Verkaufs von Hard- und Software an sowie deren Betrieb durch den Kunden.
(3) Ein Vertrag kommt mit der Bestellung einer Ware durch einen Kunden bei der Brunßen Informationstechnik GmbH zustande.
(4) Außerdem gelten diese AGB für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen dieser Geschäftsverbindung getroffen werden, ausgenommen, die Parteien treffen schriftlich abweichende Vereinbarungen.
(7) Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen müssen von der Brunßen Informationstechnik GmbH schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein und gelten jeweils nur für den zu erfüllenden Geschäftsvorgang, es sei denn es wird schriftlich vereinbart, dass die Regelung im Geschäftsverhältnis der Brunßen Informationstechnik GmbH mit Ihrem Kunden dauerhaft sein soll.
(8) Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden, auch in Teilen, werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

(1) Die Angebote der Brunßen Informationstechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst dann bindend, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich durch die Brunßen Informationstechnik GmbH bestätigt wurden. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
(2) Ein Kaufvertrag richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen, die durch Auftragserteilung vom Kunden anerkannt werden. Die Brunßen Informationstechnik GmbH behält es sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen (z.B. bei Vorabzahlungen).
(3) Änderungen an den Vertragsgegenständen können nur durch die Brunßen Informationstechnik GmbH vorgenommen werden, sofern diese nicht grundlegend sind und der vertragsgemäße Zweck nicht eingeschränkt oder verfehlt wird. Dies gilt insbesondere für technische Angaben.
(4) Ein Widerruf des Auftrages ist spätestens nach Anerkennung durch die Brunßen Informationstechnik GmbH nicht mehr möglich.

 

Lieferung, Verzug

(1) Die Brunßen Informationstechnik GmbH wird die bestellte Ware schnellstmöglich liefern. Lieferzeiten und Lieferfristen sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie gesondert schriftlich bestätigt werden.
(2) Bei Betriebsstörungen, Arbeitskampf, höherer Gewalt und sonstigen von der Brunßen Informationstechnik GmbH nicht zu verantwortenden und/oder beeinflussbaren Ereignissen, verschiebt sich der Termin entsprechend. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(3) Im Falle einer vereinbarten Änderung des Kaufgegenstandes kann die Brunßen Informationstechnik GmbH den Liefertermin neu bestimmen.
(4) Gesondert berechnet werden alle Nebenleistungen. Dies sind insbesondere Kosten für Lieferungen außerhalb Münchens, Installation, Konfiguration und Schulung sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Umgebung des Kunden. Sollten darüber hinaus Kosten für Übernachten, Reisen, etc. anfallen, so werden diese Kosten dem Kunden ebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
(6) Kommt ein Kunde in Annahmeverzug, so ist die Brunßen Informationstechnik GmbH berechtigt, 10 Prozent der Auftragssumme pauschal als Schaden geltend zu machen. Das Recht des Kunden einen tatsächlich geringeren Schaden nachzuweisen bleibt unberührt.
(7) Der Kunde hat grundsätzlich nicht das Recht der Annahmeverweigerung.
(8) Die Brunßen Informationstechnik GmbH ist berechtigt, bei Bekanntwerden einer Vermögensverschlechterung (z.B. Einleitung eines Konkursverfahrens gegen den Kunden, etc.) des Kunden unverzüglich (fristlos) von allen Verträgen zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung evtl. bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt auch für Zahlungen, die bereits im Zusammenhang mit anderen Verträgen geleistet wurden.

 

Gesonderte Bestimmungen für den Erwerb von Software

(1) Erwirbt der Kunde Standardsoftware, so erwirbt er das Eigentum an den Datenträgern mit den darauf befindlichen Programmen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Datenträger auf den Kunden über.
(2) Es gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
(3) Jede Softwareinstallation und/oder -konfiguration durch die Brunßen Informationstechnik GmbH auf Systemen des Kunden stellt eine Nebenleistung dar und geschieht ausschließlich und nur im Auftrag des Kunden. Sie bedingt den vorherigen rechtmäßigen Erwerb dieser Software bzw. der Lizenzen durch den Kunden.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er die Software wie beauftragt installieren, konfigurieren und benutzen darf.
(5) Der Kunde stellt die Brunßen Informationstechnik GmbH von jeglicher lizenzrechtlicher Haftung für jeden erteilten Auftrag zur Softwareinstallation und/oder –konfiguration frei.
(6) Eine Gewährleistung seitens der Brunßen Informationstechnik GmbH hinsichtlich der Software selbst als auch hinsichtlich der Softwareinstallation und/oder –konfiguration entfällt vollständig.

 

Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

(1) Alle im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Brunßen Informationstechnik GmbH an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
(3) Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Weitere Regelungen können individuell getroffen werden. Die Brunßen Informationstechnik GmbH akzeptiert ausschließlich vom Kunden initiierte Banküberweisungen. Die gültige Kontoverbindung der Brunßen Informationstechnik GmbH wird dem Kunden auf der Rechnung mitgeteilt.
(4) Die Brunßen Informationstechnik GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Rechnung unter Nennung des Geschäftsvorganges zu verlangen sowie Teilrechnungen nach Lieferfortschritt zu stellen. Weiteres regeln die jeweiligen Einzelvereinbarungen zwischen der Brunßen Informationstechnik GmbH und dem Kunden.
(5) Die Brunßen Informationstechnik GmbH bietet grundsätzlich keine Finanzierungs- oder Leasingmodelle an.
(6) Alle vereinbarten Skonti entfallen ersatzlos, sofern der Kunde mit seinen Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtungen ganz oder teilweise gegenüber der Brunßen Informationstechnik GmbH in Verzug gerät. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, wird der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Betrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Brunßen Informationstechnik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Brunßen Informationstechnik GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

 

Gewährleistung

(1) Die Brunßen Informationstechnik GmbH gewährt auf alle Produkte eine Gewährleistung von 12 Monaten, ab Lieferung. Dies gilt nicht für Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile.
(2) Bei offensichtlichen Mängeln können Gewährleistungsrechte nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Mängel innerhalb von einer Woche nachdem er den Mangel erkannt hat oder hätte erkennen können, schriftlich bei Brunßen Informationstechnik GmbH rügt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Brunßen Informationstechnik GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Die Vorschriften der §§ 377, 378 des HGB bleiben unberührt.
(3) Die Gewährleistung erfolgt durch die Brunßen Informationstechnik GmbH oder von ihr beauftragte Subunternehmer durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss der Brunßen Informationstechnik GmbH mindestens 3 Nachbesserungsversuche einräumen. Erst wenn der Mangel dann noch nicht beseitigt ist, kann der Kunde den Kaufpreis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Im Zuge des Ersatzes ausgebaute Teile werden Eigentum der Brunßen Informationstechnik GmbH. Werden komplette Systeme oder Systemteile ausgebaut, entsteht bezüglich des Kaufgegenstandes keine neue Gewährleistungsfrist.
(5) Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Brunßen Informationstechnik GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
(6) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
(7) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde:

  • Änderungen, Fremdeingriffe oder Reparaturen an dem Kaufgegenstand ohne vorherige Zustimmung der Brunßen Informationstechnik GmbH selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen
  • Zubehör verwendet hat, dessen Eignung nicht durch die Brunßen Informationstechnik GmbH bestätigt wurde
  • den Kaufgegenstand während der Gewährleistungszeit weiterverkauft hat
  • Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Brunßen Informationstechnik GmbH nicht befolgt wurden
  • die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde
  • die Ware über das vorgesehenen und beschriebene Maß hinaus benutzt wurde

(8) Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch, wenn

  • Mängel der Anlage auf höhere Gewalt oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind oder in anderer Weise auf vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten des Kunden oder seiner Mitarbeiter beruht.

 

Schadenersatz

(1) Schadenersatz leistet die Brunßen Informationstechnik GmbH in allen Fällen nur bei grob fahrlässiger und eindeutig nachgewiesener anerkannter Verursachung. Dies umfasst alle vom Kunden geltend gemachten Forderungen bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Vertragswertes, maximal jedoch EUR 10.000,00

 

Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.
(2) Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für von der Brunßen Informationstechnik GmbH eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebenleistungen im Eigentum der Brunßen Informationstechnik GmbH.
(2) Der Kunde ist nicht  berechtigt die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
(3) Vollstreckungsansprüche bzw. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zeigt der Kunde sofort an und ersetzt, der Brunßen Informationstechnik GmbH alle Kosten für eventuelle Gegenmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
(4) Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Brunßen Informationstechnik GmbH Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes, der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
(6) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
(5) Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, durch die Brunßen Informationstechnik GmbH gelieferte Waren weiter zu veräußern, solange diese noch nicht vollständig bezahlt sind. Geschieht dies trotzdem, so ist die Brunßen Informationstechnik GmbH berechtigt, dem Kunden jedweden entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Auftragswertes, aus dem diese Waren entstammen in Rechnung zu stellen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Brunßen Informationstechnik GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes (schriftlich gegenüber dem Kunden) die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäfts- bzw. Aufbewahrungsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Kunde in voller Höhe.

 

Vertraulichkeit

(1) Die Brunßen Informationstechnik GmbH und der Kunde verpflichten sich, falls nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist, gegenseitig alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
(2) Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sie sind spätestens nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wieder an die jeweils andere Seite zurückzugeben. Dies schließt sämtliche Originale, Kopien, Datenträger und sonstige Aufzeichnungen ein. Sofern sich die Daten auf Serversystemen oder deren Backups befinden sind diese zu löschen.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis für jeden Kunden ist München.
(2) Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist München.
(3) Die Parteien sind verpflichtet, die Kosten für Meinungsverschiedenheiten so gering wie möglich zu halten. Hierzu können sie vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, die sie nicht untereinander bereinigen können, einen Lenkungsausschuss zu bilden oder eine Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung ganz oder teilweise vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
(4) Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

 

Änderung der AGB

Die Brunßen Informationstechnik GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.

 

Schlussbestimmung

(1) Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt.
(3) Die Brunßen Informationstechnik GmbH und der Kunde werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für die Schließung von Vertragslücken.

Stand dieser AGB: 29.08.2014

 

Klicken Sie hier, um die AGBs herunterzuladen. (PDF)

nach oben